Ausländische Studierende
Studierende, die keinen zivilrechtlichen Wohnsitz1 in der Schweiz haben, müssen neben den ordentlichen Semestergebühren zusätzliche Studiengebühren entrichten. Das Rektorat erteilt gerne Auskunft.
Ausgenommen sind Studierende mit Wohnsitz im Vorarlberg. Gemäss Vereinbarung zwischen der SHLR und dem Land Vorarlberg werden pro Studiengang zwei Plätze durch das Land finanziert.
1 Für den Erlass der Studiengebühren ist vor Studienbeginn ein zivilrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz von mindestens 2 Jahren notwendig.
Pressebericht Vorarlberger Nachrichten



