Zulassung

Zulassungsbedingungen

  • Eidgenössisch anerkanntes gymnasiales Maturitätszeugnis
  • von der EDK anerkanntes Lehrdiplom
  • Fachhochschulabschluss
  • Fachmaturität oder Fachmittelschulausweis, Berufsmaturität oder Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung, sofern ein Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung ausgewiesen werden kann. Der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.

Passarellenlehrgang ISME
Passarellenlehrgang TSME
Weitere Passarellenlehrgänge

Weitere Vorbedingungen

  • Unterrichtserfahrung oder sozialpädagogische Praxis (erzieherische Tätigkeit): Maturandinnen / Maturanden und andere Bewerberinnen / Bewerber für den Studiengang in Logopädie an der SHLR, die keinen pädagogischen Beruf ausüben, müssen bis Studienbeginn ein sozial-pädagogisches Vorpraktikum absolviert haben. Die sozial-pädagogische Tätigkeit muss gesamthaft mindestens 12 Wochen dauern.
  • Berufsorientierung: Einblick in die logopädische Tätigkeit an 3 Tagen und nach Möglichkeit in verschiedenen Sprachheilinstitutionen (Sprachheilkindergarten, logopädischer Dienst, Sprachheilschule, Klinik, logopädische Praxis).
  • normales Gehör, normale Stimme, normale Zahn- und Kieferstellung (HNO- und phoniatrisches Gutachten).
  • normales Sprech-, Lese- und Schreibvermögen und Beherrschen der deutschen Standardsprache (logopädisches Gutachten).
  • unterschriftliche Bestätigung, dass weder Einträge im Zentralstrafregister noch Verfahren wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen vorliegen.

Richtlinien für das sozial-pädagogische Vorpraktikum
Zusicherung oder Bestätigung der Berufsorientierung
HNO- und phoniatrisches Gutachten
Logopädisches Gutachten
Adressen Gutachter