Anmeldungen zum Bachelor Studiengang 2026 sind ab dem 01.09.2025 möglich.
Weiterbildungen, Seminare und Tagungen
Gültig ab 01. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (sal) und den Teilnehmenden an sämtlichen von der sal ausgeschriebenen Veranstaltungen (Fokus-, Jahres- und Einzelweiterbildungen, Seminare und Tagungen). Ausgenommen sind Zertifikatslehrgänge für die es separate Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt.
2. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen online oder schriftlich innerhalb der in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldefrist. Sie sind verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden diese Geschäftsbedingungen.
Der Eingang der Anmeldung zu Veranstaltungen der sal wird per Mail bestätigt. Die Teilnehmendenzahl bei allen Veranstaltungen ist beschränkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.
Bei Veranstaltungen, die Teil oder Wahlmöglichkeit eines Zertifikatslehrgangs sind, haben Teilnehmende des Lehrgangs immer Vorrang. Sie erhalten frühzeitig Bescheid, falls es Teilnahmebeschränkungen gibt.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls die Veranstaltung noch freie Plätze aufweist.
3. Durchführung
Alle Veranstaltungen der sal finden gemäss Ausschreibung statt. Sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Pandemie) nicht in Präsenzform durchgeführt werden können, versucht die sal, sie nach Möglichkeit online über eine dafür geeignete Applikation durchzuführen.
Die sal behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, bspw. bei Nichterreichen der minimalen Anzahl von Anmeldungen, abzusagen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung informiert.
4. Gebühren, Zahlungsfristen und Nebenkosten
Die Veranstaltungsgebühren sind in der Ausschreibung festgehalten. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung.
Müssen wegen besonderer Umstände Veranstaltungen durch die sal abgesagt werden, nachdem die Rechnungsstellung bereits erfolgt ist, werden allfällig bereits entrichtete Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Zusätzlich zu den Gebühren anfallende Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft werden durch die Teilnehmenden direkt beglichen.
5. Abmeldungen
Abmeldungen sind in jedem Fall fristgerecht schriftlich per Mail oder Brief der Administration Weiterbildung der sal mitzuteilen.
Es gilt das Versanddatum des Mails, resp. der Poststempel.
Für Abmeldungen verrechnet die sal in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00.
Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage (gilt bei Veranstaltungskosten unter 1200 CHF) respektive weniger als 60 Tage (gilt bei Veranstaltungskosten über 1200 CHF) vor Veranstaltungsbeginn, sind 100 % der Gebühren geschuldet, sofern durch die sich abmeldende Person bis eine Woche vor Weiterbildungsbeginn keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für die Veranstaltung erfüllt. Kann durch die abmeldende Person eine Ersatzperson gefunden werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 verrechnet.
Bei Abmeldung, Nichterscheinen oder Abbruch nach Veranstaltungsbeginn sind 100 % der gesamten Gebühren zu begleichen.
6. Haftung
Die sal haftet nicht, wenn eine Veranstaltung die Erwartungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schuldet die gesamten Gebühren unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung der Veranstaltung.
Für Unfälle und Krankheiten, die sich während einer Veranstaltung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die sal keine Haftung.
7. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall-, Diebstahl- und Annullationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
8. Datenschutz
Die Teilnehmerin resp. der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich, dass die Anmeldeinformationen (Name, Adresse, usw.) für interne Zwecke gespeichert und unter anderem für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
ie sal gibt keine Daten an Dritte weiter.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen der sal gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.
Zertifikatslehrgänge
Gültig ab 01. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Hochschule für Logopädie Ostschweiz (hlo) und den Teilnehmenden an den von der hlo ausgeschriebenen Zertifikatslehrgängen (CAS - Certificate of Advanced Studies).
2. Zulassung
Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen sind den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Reglement über die Zertifikatslehrgänge zu entnehmen.
3. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen online oder schriftlich innerhalb der in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldefrist. Sie sind verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden diese Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestätigt. Die definitive Zusage erfolgt im Normalfall 60 Tage vor Durchführung des jeweiligen Lehrgangs.
Die Teilnehmendenanzahl bei allen Zertifikatslehrgängen ist beschränkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls der Zertifikatslehrgang noch freie Plätze aufweist und eine Aufnahme organisatorisch und administrativ noch möglich ist.
4. Durchführung
Die hlo behält sich das Recht vor, Zertifikatslehrgänge aus wichtigen Gründen, bspw. bei Nichterreichen der Mindestanzahl von Anmeldungen, abzusagen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung informiert.
5. Gebühren, Zahlungsfristen und Nebenkosten
Die Lehrgangsgebühren sind in der Ausschreibung festgehalten und werden mit der Rechnungsstellung fällig. Zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren anfallende Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft und weitere Fachliteratur werden durch die Teilnehmenden direkt beglichen. Wird der Zertifikatslehrgang nicht vollständig besucht, sind dennoch die vollen Gebühren geschuldet. Weitere Kosten können unter anderem im Zusammenhang mit der Wiederholung eines Leistungsnachweises entstehen.n.
6. Abmeldungen
Abmeldungen sind in jeden Fall fristgerecht schriftlich per Mail oder Brief der Administration Weiterbildung der hlo mitzuteilen. Es gilt das Versanddatum des Mails bzw. der Poststempel.
Für Abmeldungen von Zertifikatslehrgängen verrechnet die sal eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00.
Erfolgt die Abmeldung weniger als 60 Tage vor Lehrgangsbeginn sind 50 % der Kosten, bei Abmeldungen weniger als 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % der Kosten geschuldet, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Zertifikatslehrgang erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, fallen neben der Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren an. Über die Aufnahme von Ersatzpersonen entscheidet die Lehrgangsleitung.
Bei Abmeldung, Nichterscheinen oder Abbruch nach Lehrgangsbeginn sind 100 % der gesamten Kosten zu begleichen.
7. Teilnahme an den Seminaren
Fallen einzelne Seminare (z.B. infolge von Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die hlo frühzeitig eine Ersatzleistung an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der hlo ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühren.
8. Haftung
Die hlo haftet nicht, wenn ein Zertifikatslehrgang oder Teile davon die Erwartungen der Teilnehmenden nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schulden die gesamten Gebühren unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung des Lehrgangs.
Für Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Zertifikatslehrgangs oder Teilen davon bzw. auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die hlo keine Haftung.
9. Änderungen im Studienplan
Die hlo behält sich vor, Änderungen im Studienplan und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.
10. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall-, Diebstahl- und Annullationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
11. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung ausserhalb des Hochschulbereichs der hlo sind ohne schriftliche Genehmigung der Lehrgangsleitung untersagt. Die Urheberrechte an Zertifikatsarbeiten stehen der Autorin bzw. dem Autor als Urheberin bzw. Urheber zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der hlo ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeiten dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der hlo wie auch von Autorin bzw. Autor vergütungsfrei unter Angabe der Urheberschaft verwendet werden. Die Autorin bzw. der Autor verzichtet auf mögliche Erträge aus der kommerziellen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die hlo.
12. Datenschutz
Die Teilnehmenden anerkennen ausdrücklich, dass die Anmeldeinformationen (Name, Adresse, usw.) für interne Zwecke gespeichert und unter anderem für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Die hlo gibt keine Daten an Dritte weiter.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Zertifikatslehrgängen der hlo gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist St.Gallen.