Viele Studierende finanzieren ihre Studien ganz oder teilweise selber.
Bei der Vollzeitausbildung an der SHLR ist ein Nebenerwerb während der Semester nur sehr eingeschränkt möglich. Teilzeitstudierende können neben dem Studium einer beruflichen Tätigkeit von max. 30-40% nachgehen, wobei dies keine logopädische Anstellung sein darf.