Zulassung

Die Zulassung zum Studium erfordert eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder den Abschluss einer Fachhochschule. Berufs- und Fachmaturandinnen sowie Berufs- und Fachmaturanden, die die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zugelassen.

 

Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Fachmaturität, über einen Fachmittelschulausweis, über eine Berufsmaturität oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zum Studium zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn der Ausbildung ausweisen können. Der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.

 

Passerellenlehrgang TSME

Weitere Passerellenlehrgänge

 

Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der SHLR durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind: 

  • Mindestalter 27 Jahre
  • Abschluss einer dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II
  • Berufsmaturität, Fachmaturität, Wirtschaftsmaturität (WMS/WMI) oder Diplom einer höheren Fachschule (HF)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal 8 Jahren verteilt sein.

 

Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der SHLR durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur Dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind:

 

  • Mindestalter 27 Jahre
  • Abschluss einer dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II
  • Berufsmaturität, Fachmaturität, Wirtschaftsmaturität (WMS/WMI) oder Diplom einer höheren Fachschule (HF)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal 8 Jahren verteilt sein.

 


Für die Anmeldung zum Bachelorstudiengang Logopädie sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:


Der Anmeldung ist ein logopädisches wie auch ein phoniatrisches Gutachten beizulegen. Die Gutachten können an von der SHLR bestimmten Stellen eingeholt werden (Adressliste Gutachter).


Die Absolvierung von 5 Berufsorientierungstagen in drei unterschiedlichen logopädischen Institutionen inkl. der Erstellung eines Erfahrungsberichtes ist nachzuweisen. Die Visitationsdauer an einer Institution muss mindestens einen Tag umfassen. Mögliche Orte sind Regel- oder Sprachheilschulen, logopädische Praxen oder Akut- und Rehakliniken. Für den Nachweis sind die Dokumente Bestätigung Berufsorientierung  sowie Erfahrungsbericht  obligatorisch zu verwenden.


Ein Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) ist der Anmeldung beizulegen.
 

 

Der Beruf Logopädin / Logopäde erfordert Einfühlungsvermögen, Beobachtungsgabe, Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Verständnis für soziale Zusammenhänge, Flexibilität, pädagogisches Geschick, Kreativität, Fähigkeit der Selbsteinschätzung und Geduld.

 

 

AKTUELL

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WICHTIGE INFOS & LINKS

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