Studierende, die keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen neben den ordentlichen Semestergebühren zusätzliche Studiengebühren entrichten. Das Rektorat erteilt gerne Auskunft. Für den Erlass der Studiengebühren ist vor Studienbeginn ein zivilrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz notwendig.
Ein facettenreiches und praxisnahes Studium
(PDF Infobroschüre)
Der Weg zum Bachelor-Diplom
Welche Finanzierungs-möglichkeiten gibt es?
Ich habe Fragen. An wen kann ich mich wenden?